§ 1 Geltungsbereich
Diese AGB gelten für die Bereitstellung der Software „modvio" als Software-as-a-Service durch BARZIK STUDIO (Einzelunternehmen, Inhaber Alexander Barzik) (nachfolgend „Anbieter") gegenüber Unternehmer:innen im Sinne des § 14 BGB (nachfolgend „Kunde").
Der Dienst richtet sich ausschließlich an Unternehmer; ein Vertragsschluss mit Verbrauchern (§ 13 BGB) findet nicht statt. Ein Verbraucher-Widerrufsrecht nach §§ 312g, 355 BGB besteht daher nicht.
§ 2 Leistungsgegenstand
Der Anbieter stellt dem Kunden über das Internet Zugang zu modular freischaltbaren Funktionen (Module wie Rechnung, Gastro-Betrieb, Social u. a.) bereit. Umfang und Verfügbarkeit der Module ergeben sich aus dem gewählten Tarif. Optionale White-Label-Funktionen (eigenes Logo, Akzentfarbe, Domain) sind tarifabhängig.
Verfügbarkeit
YouTube-Anbindung. Der Social Manager nutzt YouTube API Services. Mit der Nutzung der YouTube-Funktionen stimmst du zusätzlich den Nutzungsbedingungen von YouTube zu. Du bestimmst den verbundenen Kanal, die Inhalte und die Sichtbarkeit deiner Veröffentlichungen. Die Verfügbarkeit dieser Funktionen hängt auch von den Berechtigungen und Freigaben durch Google/YouTube ab. Informationen zur Datenverarbeitung und zum Widerruf stehen in unserer Datenschutzerklärung.
Der Anbieter bemüht sich um eine möglichst hohe Verfügbarkeit. Wartungsfenster sowie Störungen außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters sind hiervon ausgenommen.
§ 2a Nutzungsrechte
(1) Der Kunde erhält für die Dauer des Vertrags ein einfaches, nicht ausschließliches und nicht übertragbares Recht, die Software im eigenen Betrieb zu nutzen. Die Zahl der Nutzer richtet sich nach dem gewählten Tarif.
(2) Die Software, ihr Quellcode und die zugrunde liegenden Werkzeuge verbleiben beim Anbieter. Das gilt auch für Bestandteile, die der Anbieter im Auftrag des Kunden entwickelt hat, sowie für Websites, die auf der Plattform des Anbieters betrieben werden. Der Kunde erhält daran das Nutzungsrecht nach Absatz 1. Eine Herausgabe des Quellcodes ist nicht geschuldet und nicht Vertragsbestandteil.
(3) Von Absatz 2 ausgenommen sind die Inhalte und Daten des Kunden (§ 8) sowie die für ihn gestalteten Marken- und Gestaltungselemente wie Logo, Farben, Schriftauswahl, Texte und Bilder. Hieran erhält der Kunde die zur betrieblichen Nutzung erforderlichen, zeitlich und räumlich unbeschränkten Rechte; sie bleiben ihm auch nach Vertragsende.
(4) Eine abweichende Vereinbarung über die Übertragung von Rechten an der Software bedarf eines gesonderten Vertrags in Textform.
§ 3 Vertragsschluss
Der Vertrag kommt durch Registrierung und Bestätigung des gewählten Tarifs zustande.
§ 4 Kostenlose Testphase
Der Anbieter kann eine kostenlose Testphase anbieten. Während der Testphase stehen die im jeweiligen Tarif vorgesehenen Funktionen unverbindlich zur Verfügung. Die Testphase endet automatisch nach Ablauf; es entstehen keine Kosten und es ist keine Kündigung erforderlich. Für die Testphase ist keine Hinterlegung von Zahlungsdaten erforderlich. Ein kostenpflichtiger Vertrag kommt nur zustande, wenn der Kunde aktiv einen kostenpflichtigen Tarif beauftragt.
§ 5 Preise & Zahlung
(1) Es gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung angegebenen Preise. Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Laufende Leistungen werden monatlich im Voraus abgerechnet. Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig.
(3) Wählt der Kunde die jährliche Zahlweise, zahlt er zwölf Monate im Voraus zum Preis von zehn Monaten. Der Vertrag ist in diesem Fall für zwölf Monate fest vereinbart (§ 6 Abs. 2). Eine anteilige Erstattung für nicht genutzte Monate findet nicht statt, solange der Anbieter die Leistung vertragsgemäß bereitstellt.
(4) Einmalige Leistungen, insbesondere die Ersteinrichtung, die Erstellung einer Website, eines Gestaltungspakets oder eines eigenen Moduls, werden zur Hälfte bei Auftragserteilung und zur Hälfte nach Abnahme abgerechnet. Auch diese Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen fällig. Angebote des Anbieters gelten, sofern nicht anders angegeben, 14 Tage ab Angebotsdatum.
(5) Gerät der Kunde mit der Zahlung in Verzug, gelten die gesetzlichen Regelungen (§§ 286, 288 BGB). Ist der Kunde mit mehr als einer Monatsrate in Verzug, kann der Anbieter den Zugang nach vorheriger Ankündigung in Textform und einer Frist von zehn Tagen sperren. Die Daten des Kunden bleiben in diesem Fall erhalten und werden nach Ausgleich des Rückstands unverzüglich wieder freigegeben.
§ 6 Laufzeit & Kündigung
(1) Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit und ist bei monatlicher Zahlweise monatlich zum Ende des Abrechnungszeitraums kündbar. Die Kündigung bedarf der Textform; einer Begründung bedarf sie nicht.
(2) Bei jährlicher Zahlweise (§ 5 Abs. 3) läuft der Vertrag zwölf Monate fest. Danach läuft er zu den Bedingungen der monatlichen Zahlweise weiter und ist monatlich kündbar, sofern der Kunde nicht erneut die jährliche Zahlweise wählt. Eine automatische Verlängerung um ein weiteres Jahr findet nicht statt.
(3) Die Ersteinrichtung — das Aufsetzen des Betriebs, die Übernahme vorhandener Daten und die Einstellung der gebuchten Bereiche — ist eine einmalige Leistung nach § 5 Abs. 4. Sie wird im Angebot als eigener Posten ausgewiesen; ihr Preis steht vor Vertragsschluss fest. Im laufenden monatlichen Entgelt sind Betrieb, Updates, Sicherungen und Überwachung enthalten; für diese fällt kein gesondertes Entgelt an.
(4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Seiten unberührt.
§ 7 Pflichten des Kunden
Der Kunde hält Zugangsdaten geheim, nutzt die Software im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und ist für die von ihm eingestellten Inhalte verantwortlich. Eine Weitergabe der Zugänge an Dritte außerhalb des eigenen Betriebs ist unzulässig.
§ 8 Daten & Datenschutz
Die vom Kunden eingestellten Daten bleiben dessen Eigentum. Der Anbieter verarbeitet diese als Auftragsverarbeiter (Art. 28 DSGVO). Bei Vertragsende kann der Kunde seine Daten exportieren (u. a. PDF, CSV, GoBD-/DATEV-Export). Weitere Informationen in der Datenschutzerklärung.
§ 8a Einsatz künstlicher Intelligenz
(1) Rollen. Soweit die Software KI-Systeme enthält (Chat-Assistent, WhatsApp-Assistent, Telefon-Assistentin, KI-gestützte Belegauslesung und Textvorschläge), ist der Anbieter Anbieter im Sinne des Art. 3 Nr. 3 der Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-VO) und der Kunde Betreiber im Sinne des Art. 3 Nr. 4 KI-VO.
(2) Pflichten des Anbieters. Der Anbieter stellt sicher, dass die Systeme sich gegenüber natürlichen Personen als KI zu erkennen geben (Art. 50 Abs. 1 KI-VO). Diese Kennzeichnung ist fester Bestandteil der Systeme und für den Kunden nicht abschaltbar. Der Anbieter dokumentiert die eingesetzten Systeme, ihre Kennzeichnung und den Prüfstand und stellt dem Kunden ein Unterweisungsblatt zur KI-Kompetenz (Art. 4 KI-VO) zur Verfügung.
(3) Pflichten des Kunden. Der Kunde
- unterlässt es, die KI-Kennzeichnung zu entfernen, zu verdecken oder zu umgehen, auch nicht durch eigene Begrüßungs-, Ansage- oder Profiltexte, die den Eindruck erwecken, ein Mensch antworte;
- stellt sicher, dass die Personen, die die Systeme in seinem Betrieb einsetzen, über ausreichende KI-Kompetenz verfügen (Art. 4 KI-VO); das vom Anbieter bereitgestellte Unterweisungsblatt genügt hierfür in der Regel;
- hält die von ihm hinterlegten Inhalte (insbesondere die Wissensbasis) aktuell und richtig: Auskünfte der Systeme beruhen ausschließlich darauf;
- setzt die Systeme nicht für nach Art. 5 KI-VO verbotene Praktiken ein, insbesondere nicht zur Emotionserkennung bei Beschäftigten und nicht zur Bewertung von Personen anhand fachfremder Merkmale.
(4) Keine Hochrisiko-Nutzung. Die Software ist nicht dafür bestimmt, über Beschäftigte zu entscheiden, insbesondere nicht für Auswahl, Beförderung, Beendigung, Leistungsbewertung oder die Zuweisung von Aufgaben anhand persönlicher Merkmale (Anhang III Nr. 4 KI-VO). Die Funktionen zu Dienstplan, Zeiterfassung und Personal arbeiten regelbasiert; eine KI trifft dort keine Entscheidungen. Setzt der Kunde die Software abweichend hiervon ein, trägt er die daraus folgenden Pflichten und Folgen selbst.
(5) Ergebnisse. Ausgaben der KI-Systeme sind Vorschläge und Hilfestellungen. Sie ersetzen keine Rechts-, Steuer- oder Fachberatung, begründen keine Zusagen gegenüber Dritten und stellen keine automatisierte Entscheidung im Einzelfall im Sinne des Art. 22 DSGVO dar. Verbindlich ist allein, was im System gespeichert und vom Kunden bestätigt ist.
§ 9 Haftung
Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Im Übrigen haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
§ 10 Änderungen der AGB
Der Anbieter kann diese AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern, soweit dies zur Anpassung an geänderte rechtliche oder technische Rahmenbedingungen erforderlich ist und den Kunden nicht unangemessen benachteiligt. Über Änderungen wird der Kunde in Textform (z. B. per E-Mail) informiert. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Mitteilung, gelten die Änderungen als angenommen; hierauf wird in der Mitteilung gesondert hingewiesen. Im Fall des Widerspruchs ist der Anbieter berechtigt, den Vertrag zum Wirksamwerden der Änderung zu kündigen.
§ 11 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Gerichtsstand ist, soweit zulässig, Bielefeld (Sitz des Anbieters).
Stand: August 2026