Ratgeber · Dienstplan & Schicht

Dienstplan rechtssicher erstellen

Lesezeit ca. 6 Min.Stand: Juli 2026
Kurz beantwortet

Ein rechtssicherer Dienstplan hält die Grenzen des Arbeitszeitgesetzes ein: höchstens 8 Stunden werktäglich (ausnahmsweise 10, wenn im Schnitt von 6 Monaten wieder 8 erreicht werden), mindestens 11 Stunden Ruhezeit zwischen zwei Schichten (§ 5 ArbZG), Pflichtpausen ab 6 Stunden und die Sonntagsruhe. Schichten kurzfristig ansetzen geht nur mit Vorlauf — bei Arbeit auf Abruf mindestens 4 Tage vorher (§ 12 TzBfG); besteht ein Betriebsrat, bestimmt er bei der Lage der Arbeitszeit mit (§ 87 BetrVG).

Welche Arbeitszeit-Grenzen muss der Dienstplan einhalten?

Die werktägliche Arbeitszeit darf 8 Stunden nicht überschreiten (§ 3 ArbZG). Eine Verlängerung auf bis zu 10 Stunden ist zulässig, wenn im Durchschnitt von 6 Kalendermonaten oder 24 Wochen wieder 8 Stunden je Werktag erreicht werden.

GrenzeWert
Regel-Höchstarbeitszeit/Tag8 Stunden
Verlängert (mit Ausgleich)bis 10 Stunden
Ausgleichszeitraum6 Monate / 24 Wochen

Weil sechs Werktage (Mo–Sa) zulässig sind, ergibt sich eine faktische Wochenobergrenze von 48 Stunden im Schnitt.

Wie viel Ruhezeit muss zwischen zwei Schichten liegen?

Nach dem Ende der Arbeit ist eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens 11 Stunden einzuhalten (§ 5 ArbZG), bevor die nächste Schicht beginnen darf. In einzelnen Branchen (z. B. Gastgewerbe, Pflege) darf sie auf 10 Stunden verkürzt werden, wenn der Ausfall innerhalb eines Monats ausgeglichen wird.

BeispielSchichtende um 23:00 Uhr → die nächste Schicht darf frühestens um 10:00 Uhr des Folgetags beginnen.

Welche Pausen sind Pflicht?

ArbeitszeitMindestpause
mehr als 6 bis 9 Stunden30 Minuten
mehr als 9 Stunden45 Minuten

Pausen dürfen in Abschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden (§ 4 ArbZG). Länger als 6 Stunden am Stück ohne Pause zu arbeiten ist unzulässig.

Was gilt an Sonn- und Feiertagen?

An Sonn- und gesetzlichen Feiertagen gilt grundsätzlich ein Beschäftigungsverbot (§ 9 ArbZG). Für viele Betriebe — u. a. Gastronomie, Pflege, Verkehr — greifen Ausnahmen (§ 10 ArbZG). Wer sonntags arbeiten lässt, muss einen Ersatzruhetag gewähren (§ 11 ArbZG).

Wie kurzfristig darf ich den Dienstplan ändern?

Der Arbeitgeber legt die Lage der Arbeitszeit nach billigem Ermessen fest (§ 106 GewO) — aber nicht beliebig kurzfristig:

Häufige Fehler

Häufige Fragen

Wie viele Stunden darf ich pro Tag einplanen?
Regulär 8 Stunden werktäglich, ausnahmsweise bis 10 Stunden, wenn im Durchschnitt von 6 Monaten bzw. 24 Wochen wieder 8 Stunden je Werktag erreicht werden (§ 3 ArbZG).
Wie viel Ruhezeit muss zwischen zwei Schichten liegen?
Mindestens 11 ununterbrochene Stunden (§ 5 ArbZG). In bestimmten Branchen sind 10 Stunden zulässig, wenn die Verkürzung innerhalb eines Monats ausgeglichen wird.
Wie kurzfristig darf ich einen Dienstplan ändern?
Bei Arbeit auf Abruf muss die Lage der Arbeitszeit mindestens 4 Tage im Voraus mitgeteilt werden (§ 12 TzBfG). Generell gilt „billiges Ermessen" (§ 106 GewO); besteht ein Betriebsrat, bestimmt er bei der Lage der Arbeitszeit mit.
Muss der Betriebsrat dem Dienstplan zustimmen?
Ja. Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit und ihre Verteilung auf die Wochentage — und damit der Schichtplan — sind nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG mitbestimmungspflichtig.

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Dieser Ratgeber gibt einen allgemeinen Überblick nach dem Rechtsstand Juli 2026 und ersetzt keine Rechtsberatung. Für den Einzelfall — etwa Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen oder Branchenausnahmen — wende dich an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht.