Ratgeber · Urlaub & Abwesenheit

Urlaubsanspruch berechnen

Lesezeit ca. 6 Min.Stand: Juli 2026
Kurz beantwortet

Der gesetzliche Mindesturlaub beträgt 24 Werktage pro Jahr bei einer 6-Tage-Woche (§ 3 BUrlG) — das sind 4 Wochen, bei der üblichen 5-Tage-Woche also 20 Arbeitstage. Der Anspruch richtet sich nach den Arbeitstagen pro Woche, nicht nach den Stunden: Urlaubstage = 24 × (Arbeitstage/Woche ÷ 6). Voller Anspruch entsteht erstmals nach 6 Monaten (Wartezeit, § 4 BUrlG); davor bzw. bei unterjährigem Austritt gibt es 1/12 je vollem Beschäftigungsmonat (§ 5 BUrlG).

Wie hoch ist der gesetzliche Mindesturlaub?

Das Bundesurlaubsgesetz garantiert jedem Arbeitnehmer 24 Werktage bezahlten Urlaub pro Kalenderjahr (§ 3 BUrlG). „Werktage" sind alle Tage außer Sonn- und gesetzlichen Feiertagen — also Montag bis Samstag. Umgerechnet sind das 4 Wochen Urlaub.

Weil kaum ein Betrieb an sechs Tagen arbeitet, rechnet man auf die tatsächliche Arbeitswoche um.

Wie rechne ich auf die 5-Tage-Woche um?

Die Formel für den Mindesturlaub lautet:

FormelUrlaubstage = 24 × (Arbeitstage pro Woche ÷ 6)
Arbeitstage/WocheGesetzlicher Mindesturlaub
6 Tage24 Tage
5 Tage20 Tage
4 Tage16 Tage
3 Tage12 Tage
2 Tage8 Tage

Entscheidend ist die Zahl der Arbeitstage, nicht die Stundenzahl: Wer an fünf Tagen je vier Stunden arbeitet, hat denselben Urlaubsanspruch in Tagen wie eine Vollzeitkraft mit Fünf-Tage-Woche.

Wann besteht der volle Anspruch? (Wartezeit)

Der volle Jahresurlaub wird erstmals nach einer Wartezeit von sechs Monaten erworben (§ 4 BUrlG). Sie ist erfüllt, wenn das Arbeitsverhältnis sechs Monate bestanden hat — unabhängig davon, ob tatsächlich gearbeitet wurde.

Wie berechne ich den anteiligen Urlaub bei Ein- oder Austritt?

Ist die Wartezeit noch nicht erfüllt oder scheidet jemand unterjährig aus, gilt der Teilurlaub: für jeden vollen Monat des Bestehens ein Zwölftel des Jahresurlaubs (§ 5 BUrlG).

Beispiel5-Tage-Woche (20 Tage Jahresurlaub), Eintritt am 1. April → 9 volle Monate → 20 × 9/12 = 15 Tage.

Bruchteile von mindestens einem halben Tag werden aufgerundet (§ 5 Abs. 2 BUrlG). Wichtig: Wer nach erfüllter Wartezeit in der zweiten Jahreshälfte ausscheidet, hat grundsätzlich Anspruch auf den vollen Jahresurlaub.

Wann verfällt Resturlaub?

Urlaub ist grundsätzlich im laufenden Kalenderjahr zu nehmen; eine Übertragung ins nächste Jahr (bis 31. März) ist nur bei dringenden betrieblichen oder persönlichen Gründen vorgesehen (§ 7 Abs. 3 BUrlG). Aber: Nach der Rechtsprechung verfällt Urlaub nur, wenn der Arbeitgeber die Mitarbeitenden rechtzeitig aufgefordert hat, den Urlaub zu nehmen, und auf den drohenden Verfall hingewiesen hat (Hinweisobliegenheit). Fehlt dieser Hinweis, bleibt der Anspruch bestehen.

Häufige Fehler

Häufige Fragen

Wie viel Urlaub steht bei einer 5-Tage-Woche zu?
Mindestens 20 Arbeitstage pro Jahr. Der gesetzliche Mindesturlaub von 24 Werktagen (6-Tage-Woche) wird auf die 5-Tage-Woche umgerechnet: 24 × 5/6 = 20 Tage (§ 3 BUrlG).
Wie berechne ich den Urlaub bei Teilzeit?
Nach den Arbeitstagen pro Woche, nicht nach Stunden: Urlaubstage = 24 × (Arbeitstage pro Woche ÷ 6). Bei drei Arbeitstagen sind das 12 Tage. Wer an genauso vielen Tagen wie eine Vollzeitkraft arbeitet, hat denselben Anspruch in Tagen.
Wann habe ich Anspruch auf den vollen Jahresurlaub?
Erstmals nach sechs Monaten Bestehen des Arbeitsverhältnisses (Wartezeit, § 4 BUrlG). Davor besteht ein anteiliger Anspruch von einem Zwölftel je vollem Beschäftigungsmonat.
Verfällt nicht genommener Urlaub zum Jahresende?
Nur, wenn der Arbeitgeber rechtzeitig zur Urlaubnahme aufgefordert und auf den Verfall hingewiesen hat. Ohne diesen Hinweis bleibt der Urlaubsanspruch bestehen; andernfalls ist eine Übertragung bis 31. März nur bei dringenden Gründen möglich (§ 7 Abs. 3 BUrlG).

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Dieser Ratgeber gibt einen allgemeinen Überblick nach dem Rechtsstand Juli 2026 und ersetzt keine Rechtsberatung. Für den Einzelfall — etwa Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen oder vertraglichen Mehrurlaub — wende dich an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht.