Ratgeber · Urlaub & Abwesenheit

Krankmeldung & eAU: Pflichten des Arbeitgebers

Lesezeit ca. 6 Min.Stand: August 2026
Kurz beantwortet

Mitarbeitende müssen die Krankschreibung unverzüglich am ersten Fehltag melden (§ 5 Abs. 1 EFZG). Ein ärztliches Attest ist standardmäßig ab dem 4. Krankheitstag vorzulegen, du kannst jedoch vertraglich ab Tag 1 darauf bestehen (§ 5 Abs. 1 S. 3 EFZG). Seit 01.01.2023 ersetzt die elektronische AU (eAU) den gelben Schein für GKV-Versicherte: Der Arzt meldet die AU-Daten an die Krankenkasse, du rufst sie selbst elektronisch ab. Entgeltfortzahlung läuft 6 Wochen lang (§ 3 EFZG), nach einer Wartezeit von 4 Wochen ab Arbeitsbeginn.

Was muss der Arbeitnehmer bei Krankheit tun?

Das Gesetz legt zwei Pflichten fest, die parallel gelten:

Dauert die Erkrankung länger als zunächst mitgeteilt, muss der Arbeitnehmer das ebenfalls unverzüglich anzeigen.

Kann ich das Attest schon ab Tag 1 verlangen?

Ja. Der Arbeitgeber kann nach § 5 Abs. 1 S. 3 EFZG einseitig anordnen, dass ein ärztliches Attest ab dem ersten Krankheitstag vorzulegen ist, ohne besondere Begründung und ohne Mitbestimmung des Betriebsrats (soweit kein entgegenstehender Tarifvertrag gilt). Die Anordnung kann generell im Arbeitsvertrag geregelt sein, aber auch für einzelne Mitarbeitende individuell gelten, etwa bei häufigen Kurzerkrankungen.

Das Recht besteht unabhängig davon, ob die Krankschreibung der eAU oder Papier-AU entnommen wird.

Wie funktioniert die elektronische AU (eAU) seit 2023?

Seit dem 01. Januar 2023 gilt das eAU-Verfahren für alle gesetzlich krankenversicherten Arbeitnehmer (§ 5 Abs. 1a EFZG):

Wer macht was?Schritt
ArztpraxisÜbermittelt die AU-Daten (Beginn, Ende, Diagnose-Schlüssel) elektronisch an die Krankenkasse des Versicherten.
ArbeitnehmerMuss die Arbeitsunfähigkeit weiterhin melden (Anzeigepflicht nach § 5 Abs. 1 S. 1 EFZG), der gelbe Schein muss aber nicht mehr persönlich abgegeben werden.
ArbeitgeberRuft die AU-Daten aktiv und elektronisch bei der Krankenkasse ab, über das Lohnabrechnungsprogramm oder die zuständige Abrechnungsstelle.
WichtigDer Abruf läuft nicht automatisch. Du musst nach der Meldung des Arbeitnehmers selbst den Abruf anstoßen, in der Regel am Folgetag oder nach dem Ende der AU. Kommt keine eAU zurück, kann das an einer noch offenen Übermittlung liegen; warte kurz und versuche es erneut, bevor du den Arbeitnehmer direkt kontaktierst.

Für privat krankenversicherte Arbeitnehmer gilt das eAU-Verfahren nicht. Sie legen weiterhin die ärztliche Papierbescheinigung vor (üblicherweise Muster 1 bzw. Muster 1E des Arztes).

Wie lange muss ich Entgeltfortzahlung leisten?

Für jeden Krankheitsfall besteht ein Anspruch auf 6 Wochen (42 Kalendertage) Entgeltfortzahlung in Höhe des üblichen Arbeitsentgelts (§§ 3, 4 EFZG). Der Anspruch entsteht:

Wichtig: Beginnt eine Krankheit an einem gesetzlichen Feiertag, zählt dieser Tag bei der 6-Wochen-Frist mit.

Was gilt bei Krankheit im Urlaub?

Erkrankt ein Arbeitnehmer während des Urlaubs und legt ein ärztliches Attest vor, werden die nachgewiesenen Krankheitstage nicht auf den Urlaub angerechnet (§ 9 BUrlG). Der Urlaubsanspruch für diese Tage bleibt bestehen und muss nachgewährt werden. Die Entgeltfortzahlung nach EFZG läuft in diesem Fall weiter; der Urlaubsanspruch „ruht".

Was passiert bei langer Krankheit?

Nach Ablauf der 6 Wochen endet deine Zahlungspflicht. Die Krankenkasse zahlt dann Krankengeld, in der Regel 70 % des Bruttolohns, maximal 90 % des Nettolohns (§§ 44 ff. SGB V), für bis zu 78 Wochen innerhalb von drei Jahren für dieselbe Erkrankung.

Eine neue 6-Wochen-Frist startet bei derselben Grunderkrankung nur, wenn seit dem Ende der letzten AU-Episode wegen dieser Krankheit mindestens 6 Monate vergangen sind oder wenn die erste AU für diese Erkrankung mehr als 12 Monate zurückliegt (§ 3 Abs. 1 S. 2 EFZG).

Kann ich die Entgeltfortzahlung verweigern?

Kommt der Arbeitnehmer seiner Anzeige- oder Nachweispflicht nicht nach, hast du nach § 7 EFZG ein Leistungsverweigerungsrecht, du musst nicht zahlen, solange der Nachweis fehlt. Das ist kein dauerhaftes Verweigerungsrecht: Reicht der Mitarbeitende das Attest nach, musst du die Entgeltfortzahlung rückwirkend leisten.

Wer die eigene Arbeitsunfähigkeit selbst verschuldet (z. B. grob fahrlässige Verletzung beim verbotenen Risikosport), kann den Anspruch nach § 3 Abs. 1 EFZG ganz verlieren, die Hürde ist allerdings hoch.

Häufige Fehler

Häufige Fragen

Muss der Arbeitnehmer trotz eAU noch den gelben Schein abgeben?
Nein. Für GKV-Versicherte ist seit dem 01.01.2023 kein Papiernachweis mehr nötig. Der Arzt übermittelt die AU-Daten elektronisch an die Krankenkasse; der Arbeitgeber ruft sie dort selbst ab. Die Anzeigepflicht, also die Meldung am ersten Fehltag, besteht aber weiterhin.
Ab welchem Tag muss ich ein Attest verlangen?
Standardmäßig ab dem 4. Krankheitstag (§ 5 Abs. 1 S. 2 EFZG): Der Nachweis ist am darauffolgenden Arbeitstag vorzulegen. Du kannst jedoch vertraglich oder individuell festlegen, dass bereits ab dem 1. Krankheitstag ein Attest beizubringen ist (§ 5 Abs. 1 S. 3 EFZG).
Wie lange muss ich den Lohn bei Krankheit weiterzahlen?
6 Wochen (42 Kalendertage) pro Krankheitsfall, vorausgesetzt, das Arbeitsverhältnis besteht seit mindestens 4 Wochen (Wartezeit, § 3 Abs. 3 EFZG). Danach übernimmt die Krankenkasse das Krankengeld.
Was passiert, wenn ein Arbeitnehmer während des Urlaubs krank wird?
Krankheitstage im Urlaub werden nicht auf den Urlaub angerechnet, sofern ein ärztliches Attest vorliegt (§ 9 BUrlG). Der Urlaubsanspruch für diese Tage bleibt bestehen und ist nachzugewähren.

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Erstellt mit KI-Unterstützung. Redaktionell verantwortlich: Alexander Barzik (siehe Impressum).